Vorstand
-im Sinne des § 26 BGB
Vereinsrat
Dem Vereinsrat gehören an:
- der/die Vorsitzende des Vereinsrates
- die Abteilungsleiter*innen des Vereins
Ältestenrat
Dem Ältesenrat gehören an:
- der/die Vorsitzende des Ältestenrates
- 3 Beisitzer
- der/die Vorsitzende des Vereinsrates
Jugendausschuss
Dem Jugendausschuss gehören an:
- der/die VereinsjugendwartIn
- der/die VertreterIn